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Studie Zeitarbeit in Deutschland / Treiber für Flexibilität und Wachstum
» zur IW-Studie Zeitarbeit 

An dieser Stelle veröffentlichen wir Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich der Personaldienstleistung, die aus unserer Sicht zum Verständnis unserer Arbeit ganz wesentlich beitragen.


Fulda, 05.12.2011
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Während sich inzwischen beide großen politischen Parteien für Lohnuntergrenzen oder Mindestlöhne einsetzen, ist dies in der Personaldienstleistung bereits auf dem Weg zur Umsetzung. Wie der BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) in einer Pressemitteilung  bekannt gegeben hat, ist ein entsprechender Antrag nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Danach soll die Lohnuntergrenze im Jahre 2012 in Kraft treten. Hier Auszüge aus der Pressemitteilung des BAP:
Der BAP setzt sich für die Einführung einer verbindlichen tariflichen Lohnuntergrenze ein, um Lohndumping, beispielsweise durch ausländische Zeitarbeitsunternehmen, zu verhindern. "Damit haben wir einen wichtigen Beitrag zur fairen Bedingungen auf dem deutschen Zeitarbeitsmarkt geleistet – sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmer", begründet der BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz die Initiative des Verbandes.

Die Lohnuntergrenze orientiert sich an den geltenden Tarifverträgen innerhalb des BAP – also BZA/DGB und AMP/CGB – und liegt zunächst bei 7,89 Euro (West) und 7,01 Euro (Ost). Zeitarbeitnehmer, die von ausländischen Zeitarbeitsunternehmen entsandt werden, müssen wenigstens diese Mindeststundenentgelte gezahlt bekommen. „Dass die Lohnuntergrenze Bezug auf unsere Tarife nimmt, macht deutlich, welchen Maßstab wir damit gesetzt haben“, so Thomas Hetz.