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1. Ist Zeitarbeit nicht etwas nur für gering Qualifizierte?
Nein, in der Zeitarbeit werden alle Qualifikationen eingesetzt, von Tätigkeiten die üblicherweise ungelernte Arbeitnehmer ausführen bis hin zu Tätigkeiten die ein Studium voraussetzen.
2. Wer ist mein Arbeitgeber?
Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers ist das Zeitarbeitsunternehmen, denn der Arbeitsvertrag wird zwischen diesen beiden geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen bezahlt auch das Gehalt des Leiharbeitnehmers. Es gibt aber noch einen zweiten „Chef“ - im Entleihbetrieb. Der Zeitarbeitnehmer ist - wie alle anderen Arbeitnehmer auch - dazu verpflichtet, den Weisungen des Vorgesetzten im entleihenden Betrieb Folge zu leisten.
3. Habe ich Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld?
Ja, die Sonderzahlungen sind im jeweiligen Tarifvertrag der Zeitarbeitsunternehmen geregelt. Der Anspruch richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit und steigt jährlich an. Somit beträgt das Urlaubs- Weihnachtsgeld nach dem sechsten Monat jeweils 150 Euro brutto und ab dem fünften Jahr jeweils 300 Euro brutto.
4. Zahlen Zeitarbeitsfirmen schlechter als andere Unternehmen?
In den meisten Zeitarbeitsunternehmen gelten Tarifverträge, in denen leistungsgerechte Löhne vereinbart sind. Auch Zuschläge werden gezahlt. Die Eingruppierung erfolgt nach den vorgesehenen Tätigkeiten.
5. Bietet Zeitarbeit dauerhafte Perspektiven für mich?
In der Regel werden unbefristete Arbeitsverträge geschlossen, somit kann man bis zum Erreichen des Rentenanspruches bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Nach Wegfall der Höchstüberlassungsgrenze in 2004 kann dies sogar bei einem Kundenunternehmen der Fall sein.
6. Zahlen Zeitarbeitsfirmen auch Weiterbildungsmaßnahmen?
Im Einzelfall ist dies möglich, jedoch sollte die Weiterbildung im Zusammenhang mit den üblichen Einsatztätigkeiten stehen.
7. Habe ich auch als Ungelernter eine Chance?
Ja, gerade in der Zeitarbeit bekommen Sie viele Einblicke in Unternehmen und können Ihr Wissen weiter ausbauen. Mit diesen erworbenen Kenntnissen steigen Ihre Chancen im Arbeitsmarkt deutlich an.
8. Bekomme ich nach dem Ende einer Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma ein Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis stellt der Arbeitgeber aus, also das Zeitarbeitsunternehmen. Der entleihende Betrieb ist jedoch verpflichtet, Auskünfte über die Arbeitsleistung des Zeitarbeiters zu machen.
9. Woran erkenne ich eine gute Zeitarbeitsfirma?
Ein Zeitarbeitsunternehmen braucht eine Erlaubnis der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern. Die Regionaldirektionen kontrollieren die Tätigkeit der Zeitarbeitsunternehmen regelmäßig. Seriöse Unternehmen sind Mitglieder in Verbänden wie z.B. dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP).
10. Wie sind meine Chancen über die Zeitarbeit wieder Arbeit zu bekommen?
Aufgrund hoher Schwankungen in der Wirtschaft möchten Unternehmen ihre Flexibilität behalten und greifen daher gerne auf Zeitarbeitsfirmen zurück. Es ist daher leichter, den „Fuß“ in ein Unternehmen zu bekommen. Laut bundesweiter Erhebungen, wird jeder dritte Zeitarbeitnehmer vom Kundenunternehmen übernommen, man spricht daher auch vom sogenannten „Klebeeffekt“.
11. Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatzort für mich findet?
Wenn Sie die Arbeit bei einem Kunden erledigt haben und nicht gleich ein neuer Einsatz bei einem anderen Kunden vorliegt, erhalten Sie dennoch das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt. Im Arbeitsvertrag garantieren wir Ihnen eine monatliche Arbeitszeit, die wir Ihnen vergüten. Sollte Sie also ausnahmsweise weniger als die monatlich vereinbarte Arbeitszeit beschäftigen werden können, bekommen Sie trotzdem die vertraglich garantierte Stundenzahl bezahlt.
12. Welche Qualifikation muss ich als Zeitarbeiter mitbringen?
EDWORK gibt auch vielen ungelernten Kräften eine Chance . Es kommen auch immer mehr qualifizierte Fachkräfte hinzu. Denn die Zeitarbeit wird genutzt, um wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzufinden oder sich dort erstmals zu etablieren. Daher ist die EDWORK sowohl für Berufsanfänger als auch für Wiedereinsteiger oder Führungskräfte eine gute und beliebte Alternative geworden. Immerhin können hier zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen in den wechselnden Betrieben gesammelt werden. Das kommt auch Managern entgegen. Aber auch für die ungelernten Hilfskräfte bietet der Zeitarbeitsmarkt eine gute Chance. Denn hier können Kenntnisse vertieft werden oder neues Wissen erworben werden. Das ist gerade für ungelernte Kräfte oder Langzeitarbeitslose von großem Vorteil.
13. Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Personalvermittlung?
Als Arbeitnehmer im Rahmen der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) sind Sie bei EDWORK GmbH & Co. KG fest angestellt. Entscheiden Sie sich für Personalvermittlung, suchen wir für Sie die passende Stelle in einem Betrieb Ihrer Branche und Sie sind dort fest angestellt. Alle unsere Personaldienstleistungen sind für Bewerber (innen) selbstverständlich kostenlos.
14. Wie funktioniert Zeitarbeit?
Die Servicemitarbeiter werden bei EDWORK GmbH unbefristet angestellt. Die Arbeit leisten sie dann in einem so genannten Kundenbetrieb (Entleihbetrieb) – Arbeitgeber ist jedoch die Firma EDWORK GmbH & Co. KG.
15. Ist Zeitarbeit etwas für mich, wenn ich eine dauerhafte Anstellung anstrebe?
Viele Bewerber kommen zu EDWORK, weil sie „schlechte“ Erfahrungen am Arbeitsmarkt gemacht haben. Wenn Sie Ihren nächsten Arbeitgeber oder Ihre neuen Kollegen erst besser kennen lernen möchten, bevor Sie dort ein festes Arbeitsverhältnis eingehen, bietet Ihnen EDWORK einen perfekten Einstieg. Viele nutzen den Einsatz durch ein Zeitarbeitsunternehmen mittlerweile auch als Chance sich weiter zu qualifizieren und verschiedene Unternehmen und Strukturen kennen zu lernen. So kann der Servicemitarbeiter in aller Ruhe nach seinem "Traumjob" Ausschau halten.
16. Kann ich auch nur vermittelt werden?
Ja. Wenn Sie sich beruflich verändern möchten, aber nicht in der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden wollen, können Sie sich auch von uns an unsere Kunden vermitteln lassen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
17. Wie sind meine Chancen über die Zeitarbeit wieder Arbeit zu bekommen?
EDWORK ist beim Thema Arbeit ein Profi. Wir nutzen unser Know-how und erkennen, worin Ihre Stärken liegen. So suchen wir Ihnen den passenden Arbeitsplatz. Als Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens können Sie in mehreren Unternehmen arbeiten. Dadurch lernen Sie unterschiedliche Arbeitsweisen und Betriebsklima kennen, ohne Ihren eigentlichen Arbeitgeber zu wechseln.
18. Bin ich als Beschäftigter in der Zeitarbeit sozialversichert?
Als Servicemitarbeiter werden Sie selbstverständlich bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung angemeldet.
19. Was tun bei Krankheit, Urlaubswunsch etc.?
Ihr Personalberater ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen an Ihren Arbeitgeber. Wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch müssen Sie bei Krankheit etc. Ihre Arbeitsverhinderung sofort anzeigen. Sie sollten parallel auch die Kundenfirma über Ihre Arbeitsverhinderung informieren. In der Regel müssen Sie vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können. Bei Urlaubswunsch gehen Sie genauso vor. Wichtig ist jedoch auch hier: Urlaubsanträge müssen schriftlich erfolgen. Sie können nur schriftlich genehmigten Urlaub antreten!
20. Was ist ein Arbeitszeitkonto?
EDWORK hat ein sogenanntes „Arbeitszeitkonto „Die „Auszahlung“ der Stunden erfolgt in der Regel in Freizeit. Im Arbeitsvertrag steht: Gemäß §4.2 MTV BZA richtet der Arbeitgeber für den Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto ein, auf dem die Plus- und Minusstunden erfasst werden, die sich durch die Abweichungen zwischen tatsächlicher und individuell vereinbarter regelmäßiger monatlicher Arbeitszeit des Servicemitarbeiters ergeben.
21. Was ist mit Sicherheitskleidung und Einweisungen?
EDWORK ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Sicherheitskleidung zur Verfügung zu stellen (falls erforderlich ) Die Einweisung am Arbeitsplatz erfolgt durch den jeweiligen Kundenbetrieb. EDWORK begleitet Sie am ersten Tag zu dem Kundenunternehmen. Für die Dauer Ihres Einsatzes ist nicht nur EDWORK, sondern auch die Kundenfirma weisungsbefugt, d.h. Sie bekommen Ihre täglichen Arbeitsaufträge vom Kunden.
22. Was tun bei Problemen oder Ärger in der Kundenfirma?
Auch hier wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Personalberater, denn es liegt auch in seinem Interesse, dass beim Kunden alles „glatt läuft“.
23. Was sind meine täglichen Pflichten?
Da Sie ja nicht direkt bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten, kann dieser die von Ihnen gearbeiteten Stunden nicht kontrollieren. Daher sind Sie verpflichtet, auf sogenannten „Stundenzetteln“ alle Arbeitsstunden sorgfältig aufzuschreiben und in regelmäßigen Abständen von der Kundenfirma abzeichnen zu lassen und bei Ihrem Arbeitgeber abzugeben. In immer mehr Unternehmen werden die Zeiten auch für die Zeitarbeitskräfte elektronisch erfasst und direkt an Ihren Arbeitgeber übermittelt.
24. Wie lange dauern die Arbeitseinsätze der Zeitarbeitnehmer in der Regel?
Von einem unbefristeten Einsatz bis zu einem Einsatz von lediglich einem Tag ist alles möglich. Die Dauer des Einsatzes hängt vom entleihenden Unternehmen ab. In der Praxis gilt, dass der Arbeitseinsatz umso länger dauert, je höher qualifiziert der Zeitarbeitnehmer ist.
25. Sind Sie auch so ein Zeitarbeitsunternehmen?
Wir verstehen uns als Ihr Karrierepartner. Unser Ziel ist es, durch unsere Organisationsstruktur, das Dienstleistungsangebot für unsere Kunden, Mitarbeiter und Bewerber, jederzeit durch eine optimale Beratung und Betreuung sicherstellen zu können. Denn „ Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch!“
26. Wenn der jetzige Auftrag beendet ist, werde ich dann gekündigt?
Nein, denn genau wie bei anderen Unternehmen sind unsere Mitarbeiter unser wichtigstes Potential. Auf gute Mitarbeiter können und wollen wir nicht verzichten.
27. Kann ich von einem Kundenunternehmen übernommen werden?
Eine Übernahme durch unsere Kundenunternehmen ist durchaus möglich. Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden ca. 30 % der Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung in ein Arbeitsverhältnis bei den Kundenunternehmen übernommen.
28. Muss ich wenn ich bei Ihnen arbeite, jede Arbeit annehmen?
Natürlich sind wir immer bemüht, unsere Mitarbeiter gemäß Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen passgenau an unsere Kundenunternehmen zu überlassen. Gelingt uns dies in Ausnahmefällen nicht, bieten wir Ihnen auch andere, berufsfremde Tätigkeiten an. Wobei sie dann auch selbstverständlich Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung auch für niedrigere Qualifikationen als Ihre eigene weiterbezahlt bekommen. Ein berufsfremder Einsatz erfolgt natürlich nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen, denn „ Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch!“
29. Kann ich bei Ihnen bei Ihnen meine Direktversicherung fortführen?
Selbstverständlich können Sie auch bei uns Ihre Direktversicherung fortführen.
30. Welche Sozialleistungen bieten Sie an?
Bei EDWORK erhalten Sie attraktive Sozialleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, darüber hinaus erhöht sich auch Ihr Urlaubsanspruch nach einer längeren Betriebszugehörigkeit.
31. Kann ich freiberuflich für Sie tätig werden?
EDWORK GmbH & Co. KG ist eine Tochtergesellschaft der EDAG Engineering + Design GmbH & Co. KGaA dem weltweit größten, unabhängigen Entwicklungspartner der Mobilitätsindustrie. Auch als Freiberuflicher Mitarbeiter können wir Ihnen interessante Projekte anbieten.
32. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit und beträgt
- im ersten Jahr 24 Arbeitstage
- im zweiten Jahr 25 Arbeitstage
- im dritten Jahr 26 Arbeitstage
- im vierten Jahr 28 Arbeitstage
- ab dem fünften Jahr 30 Arbeitstage
33. Was verdiene ich?
Wir wenden den BZA-DGB Tarifvertrag an. Die Mitarbeiter werden aufgrund Ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe dieses Tarifvertrages eingruppiert.
34. Wo finde ich die EDWORK Stellenbörse?
Sie finden die Stellenbörse auf der Edwork Homepage unter Bewerber / EDWORK Stellenbörse.
35. Wo sind die offen Jobs zu besetzen bzw. zu finden?
Sie finden die offenen Stellen auf der EDWORK Homepage unter Bewerber / EDWORK Stellenbörse kaufmännisch/ Gewerbe - Facharbeit/ Technologie und Entwicklung oder unter Karriere bei EDWORK für interne Stellen.
36. Muss ich unbedingt eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?
Auch mehrjährige Berufserfahrung sind für manche Einsätze ausreichend.
37. Welche Unterlagen benötigen Sie von mir im ersten Schritt bei einer Vermittlung?
Wir benötigen Ihren vollständigen Lebenslauf inklusive einer detaillierten Beschreibung Ihrer Tätigkeiten. Wenn Sie mögen, schicken Sie uns direkt alle relevanten Zeugnisse und Bescheinigungen, die Sie von Arbeitgebern oder Ausbildungsinstitutionen erhalten haben. Dies schließt auch ein Abiturzeugnis und Praktikabescheinigungen mit ein.
38. Was geschieht mit meiner Bewerbung?
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt. Ohne Ihre Zustimmung und Ihr Wissen geht keine Information zu Ihrer Person an den Kunden. Zunächst prüfen wir genau, ob Ihre Bewerbung zu einer aktuellen Vakanz passt. Falls ja, kontaktieren wir Sie, um Sie näher kennen zu lernen. Grundsätzlich hinterlegen wir Ihre Daten und Ihr Profil in einer geschützten Datenbank, damit wir Sie wiederfinden und ansprechen können, sobald uns ein passender Suchauftrag erreicht. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch löschen wir Ihre Daten wieder.
39. Welche Informationen leiten Sie an Ihre Kunden weiter?
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erhalten unsere Kunden ein Exposé zu Ihrer Person, das sich auf die uns übermittelten Informationen stützt. Darüber hinaus formulieren wir unsere eigene Einschätzung, und erläutern, weshalb Sie für die jeweilige Vakanz prädestiniert sind.
40. Macht es Sinn, Sie über Veränderungen auf dem Laufenden zu halten?
Auf jeden Fall, sofern es sich um wichtige Informationen handelt. Das könnte z. B. eine Änderung Ihrer Kontaktdaten sein, eine neue regionale Präferenz, ein neu übernommenes Verantwortungsgebiet, ein externer oder interner Stellenwechsel, eine Veränderung der Wechselbereitschaft oder auch eine wichtige Fortbildung.
41. Was kostet mich, als Bewerber, eine Vermittlung durch EDWORK?
Die Vermittlung für Sie, als Bewerber, ist grundsätzlich kostenfrei. Aufwendungen entstehen nur auf Seiten des Kunden.
42. Wo bzw. wie kann ich mich initiativ bewerben?
Indem Sie sich auf unserer Homepage registrieren. Durch den Bewerbungsassistenten werden Sie in einfachen Schritten durch den Verlauf geführt.
43. Welche Entwicklungschancen habe ich in Ihrem Unternehmen?
Als kleines Beispiel: ein Mitarbeiter aus unserem Hause ist als Sachbearbeiter eingestiegen und bekleidet heute die Position des Projektleiters bei einem unserer Kunden im Bereich Automobilbau.
44. Welchen Vorteil hat die Registrierung als Bewerber beim Bewerbermanagement?
Sie können uns Ihre Daten persönlich online zur Verfügung stellen. Sie stellen Themen und Inhalte Ihres Profils selber zusammen. 32 Niederlassungen und 6 Kundencenter können auf Ihr Profil zugreifen und Sie ggf. deutschlandweit in Arbeit bringen. Sie haben die Möglichkeit der Verwaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen ähnlich einer Datenbank.
45. Ist der Zeitarbeiter sozial abgesichert?
Ein Zeitarbeiter ist genauso abgesichert wie ein üblicher Angestellter. Alle arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen gelten für ihn ebenfalls. Zeitarbeiter haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub. Die gesetzlichen Vorgaben gelten in den Bereichen des Arbeits-, Mutter- und Schwerbehindertenschutzes. Auch alle Sozialversicherungen stehen den Leiharbeitern zur Verfügung. Der Arbeitgeber meldet den Zeitarbeiter hier und zusätzlich noch bei der Unfallversicherung an. Diese Vorgaben werden von den Arbeitsbehörden überwacht, denn Arbeitnehmerüberlassung unterliegt einer Genehmigungspflicht.
46. Wie ist der Urlaubsanspruch bei Zeitarbeitern geregelt?
Genau wie konventionell angestellte Arbeitnehmer haben auch Zeitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Länge ist abhängig von der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bei dem Zeitarbeitsunternehmen. Natürlich gilt hier aber auch das Bundesurlaubsgesetz, sodass dem Zeitarbeiter mindestens 24 Tage Urlaub zur Verfügung stehen bzw. nur 20 Tage, wenn er eine Fünftagewoche hat. Der Anspruch auf die volle Urlaubslänge besteht nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Vorher hat der Zeitarbeiter nur einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Beschäftigungsmonat. Der Urlaub sollte im Vorfeld mit uns abgesprochen werden.
47. Welche Jobs muss ein Zeitarbeiter ausführen?
In der Zeitarbeitsbranche werden mit der tariflichen Entgelttabelle nicht nur die Gehälter erfasst, sondern auch die Tätigkeitsbereiche umrissen. Somit ist es unwahrscheinlich, dass ein Chirurg als einfacher Regaleinräumer arbeiten muss. Dies ist nur dann möglich, wenn der Chirurg für Aushilfstätigkeiten eingestellt wurde.
Etwas anders stellt sich die Situation dann dar, wenn der Zeitarbeiter am Einsatzort von dem Unternehmen zu Arbeiten herangezogen wird, die nicht seiner Qualifikation entsprechen. Dann hilft es nur, sich bei uns zu beschweren und darum zu bitten, die Situation zu ändern. Selbstverständlich gibt es auch im Hinblick auf den Einsatzort Grenzen, die im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wer allerdings einen bundesweiten Einsatz im Arbeitsvertrag akzeptiert, muss sich auch dementsprechend zur Verfügung stellen.
48. Was ist Zeitarbeit?
Der Begriff Zeitarbeit beschreibt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften durch ein Zeitarbeitsunternehmen an ein anderes Unternehmen (Kunden). Die überlassenen Arbeitskräfte sind dabei beim Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) angestellt. Zwischen dem Kunden und dem Verleiher wird ein Überlassungsvertrag geschlossen, der Dauer, Modalitäten und Kosten der Überlassung regelt. Neben diesen vertraglichen Vereinbarungen regeln gesetzliche Vorgaben wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Tarifverträge das Arbeitsverhältnis und stellen sicher, dass der Zeitarbeiter im entleihenden Unternehmen nicht benachteiligt wird.
49. Ist Zeitarbeit das Arbeitsmodell der Zukunft?
Ein Blick in das europäische Ausland zeigt, dass die Zeitarbeit in Deutschland noch lange nicht ihren eigentlichen Stellenwert als Beschäftigungsbranche erreicht hat. Unabhängige wissenschaftliche Studien prognostizieren auch für die kommenden Jahre ein starkes anhaltendes Wachstum der Branche. Die Zeitarbeit wird von Betrieben aller Branchen als Instrument zur Erhöhung der eigenen Flexibilität genutzt und das Wesen der Personaldienstleister aus dem zeitlich befristeten Arbeitskräftebedarf verschiedener Unternehmen einen längerfristigen Arbeitskräftebedarf zusammenzusetzen und dafür Mitarbeiter einzustellen.
Immer mehr Menschen erkennen in diesem Modell die vielfältigen Chancen, die sich gerade beim Berufseinstieg, dem Wiedereinstieg sowie einer beruflichen Neuorientierung bieten. Daher sind wir überzeugt davon, dass Zeitarbeit tatsächlich ein Arbeitsmodell der Zukunft ist.
50. Mit welchen Unternehmen arbeitet EDWORK zusammen?
EDWORK arbeitet mit zahlreichen renommierten Unternehmen zusammen. Dazu gehören kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie international aufgestellte Konzerne. Viele vertrauen seit mehreren Jahren auf unsere Dienstleistungen und sind mit uns gewachsen. So entwickelt sich eine strategische Partnerschaft mit den Kunden, die der Sicherheit der Leistung und gleichzeitig Ihres Arbeitsplatzes dient.
51. Wie bewerbe ich mich?
Es stehen Ihnen alle Bewerbungsmedien offen: Online-Bewerbung auf unserer Stellenbörse www.edwork.de; per E-Mail oder Post an die nächste Niederlassung; per Telefon; oder Sie kommen gleich persönlich in der nächstgelegenen Niederlassung vorbei. Vorstellungsgespräche führen wir in unseren Niederlassungen.
52. Kann ich auch als Berufsanfänger bei EDWORK einsteigen?
Ja, viele Menschen wählen die Zeitarbeit auch ganz gezielt, um den Berufsstart vielfältig und dennoch sicher zu gestalten. Sie können dabei nicht nur viel Berufserfahrung in unterschiedlichen Branchen sammeln, sondern lernen gleichzeitig verschiedene, oft namhafte Unternehmen intensiv kennen. Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die diese Option gezielt nutzen, besonders schnell reifen und ein gutes Fundament für die spätere Karriere legen.
53. Bietet EDWORK auch Wiedereinsteigern eine Chance?
Selbstverständlich. Nutzen Sie unsere Kontakte zu vielen Unternehmen in Ihrer Region um z.B. nach einer Erziehungspause, einer berufsfremden Beschäftigung oder einem längeren Auslandsaufenthalt schnell wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Machen Sie es sich einfach und erreichen Sie mit einer Bewerbung bei EDWORK gleich Dutzende von Unternehmen. Dafür sind wir da!
54. Was geschieht, nachdem EDWORK meine Unterlagen erhalten hat?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese umgehend von dem zuständigen EDWORK Mitarbeiter in unseren durchgesehen und dann meldet sich die Niederlassung kurzfristig bei Ihnen, um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Dann wird überprüft, ob unter den uns vorliegenden Anforderungsprofilen unserer Kunden bereits passende Angebote vorhanden sind, andernfalls werden die Unternehmen in unserer Datenbank gezielt angesprochen, ob sie eine/n Mitarbeiter/in mit Ihren Qualifikationen benötigen. Findet sich eine passende Aufgabe, so stellen wir Ihnen diese zunächst telefonisch vor. Bei Interesse vereinbaren wir dann ein persönliches Vorstellungsgespräch beim Kunden. Verläuft auch dieses positiv und für alle Seiten erfolgreich, so folgt die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
55. Wie geht EDWORK mit meinen persönlichen Daten um?
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten und Unterlagen streng vertraulich und im Rahmen der geltenden Datenschutz-Bestimmungen. Ihre Unterlagen werden nur anonymisiert und nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen einem Kunden vorgelegt. Sie können den Vermittlungsvorgang bzw. die Suche nach einem Einsatz für Sie jederzeit abbrechen. So wie wir Ihre Wünsche in Bezug auf den künftigen Einsatz berücksichtigen, so respektieren wir auch, wenn Sie einer Weitergabe der Unterlagen an bestimmte Firmen oder Branchen widersprechen.







